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Fachschule für Rettungsdienst

Ausbildungsinhalte und -formen

Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und wird an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Rettungsassistenten und Lehrrettungswachen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere für diejenigen, die schon eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert haben) ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
 

Ausbildungsform:

An unserer Fachschule bieten wir folgende Wege der Ausbildung zum Rettungsassistenten an:
  • Verkürzter Lehrgang zum/zur RettungsassistentIn für RettungssanitäterInnen und KrankenpflegerInnen:
    Sie sind RettungssanitäterIn und wollen sich zum/zur RettungsassistentIn weiter qualifizieren.
    Hier bieten wir Ihnen eine verkürzte Ausbildung an. Diese Ausbildung dauert ca. ein halbes Jahr und führt zum Abschluss "Staatlich geprüfter Rettungsassistent/-in".
  • Ausbildung zum/zur RettungsassistentIn in Vollzeit: Sie haben noch keine Rettungsdienst-Ausbildung und wollen RettungsassistentIn werden. Dieser Ausbildungsgang dauert insgesamt 2 Jahre und beinhaltet gleichzeitig die RS-Ausbildung mit Prüfung. Nach dem ersten Jahr folgt die staatliche Prüfung zum Rettungsassistenten/in. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie ein Praxisjahr an einer Rettungswache absolvieren. Die Klinikpraktika und ein Rettungswachenpraktikum sind im ersten Jahr ebenso enthalten. 
  • Wochenendlehrgang (Aufbaulehrgang RS zum RA)
    Verkürzter Lehrgang zum/zur RettungsassistentIn für RettungssanitäterInnen und KrankenpflegerInnen:

    Sie sind RettungssanitäterIn und wollen sich zum/zur RettungsassistentIn weiter qualifizieren.
    Hier bieten wir Ihnen eine verkürzte Ausbildung an.
    In Wochenendform dauert diese Ausbildung ca. ein Jahr und führt zum Abschluss "Staatlich geprüfter Rettungsassistent/Staatlich geprüfte Rettungsassistentin". Der Unterricht findet an insgesamt 30 Wochenenden, jeweils Samstag von 9 bis 17 Uhr und Sonntag von 9 bis 15 Uhr statt.

Ausbildungsinhalte:

  • Anatomie und Physiologie des Menschen
  • Krankheitslehre
  • Allgemeine und spezielle Notfallmedizin
  • Notfallmedizinische Patientenversorgung
  • Transporttechniken
  • Medizinische Geräte
  • Retten und Bergen
  • Einsatztaktik und Kommunikation
  • Rechtliche Grundlagen
Während der Ausbildung in der Klinik werden die medizinischen Arbeitstechniken praktisch angewandt.
Der Teilnehmer absolviert hierbei Praktika in den Abteilungen:
  • Normalstation
  • Intensivstation
  • Anästhesie / OP
  • Notaufnahme
Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung für RettungsassistentInnen (RettAssAPrV) vom 07.11.89, zuletzt geändert am 06.12.94