Lehranstalt für Rettungsdienst
Berufsbild
Unsere Ausbildungen werden nach dem Rettungsassistentengesetz von 1989 durchgeführt und führen zum Abschluss "Staatlich geprüfte(r) Rettungsassistent/-in".
Im Rettungssystem, so wie wir es in Deutschland kennen, nehmen Rettungsassistenten/innen eine
Rettungsassistent/in ist die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung für Rettungsfachpersonal.
Zugangsvoraussetzungen
Mindestalter von 18 Jahren, der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf, ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis. Darüber hinaus sollte man menschliches Einfühlungsvermögen, technisches Verständnis, die Fähigkeit auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und die Bereitschaft zu Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten mitbringen.




